Ablauf/ Honorar
Kostenloses telefonisches Erstgespräch
Gerne können Sie mich über den Reiter „Kontaktformular“ für ein kostenloses unverbindliches Gespräch anschreiben.
Selbstverständlich können Sie mich auch über E-Mail erreichen: [email protected]
Erste Sitzung
Das Erstgespräch dauert 45 Minuten und dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen. Dabei gewinnen wir ein genaueres Bild über das vorliegende Thema sowie Ihre Ziele und Wünsche.
Eine erste psychologische Beratung ist immer Teil der ersten Stunde.
Umfang der Sitzungen
Die Anzahl und Dauer der Beratungsstunden sind von Anliegen, Auftrag, gewünschten bzw. erreichbaren Zielen sowie Problemtiefe und -konstellation abhängig.
In der Regel liegen sie zwischen drei und zehn Sitzungen.
Den Turnus sowie Umfang besprechen und entscheiden wir gemeinsam.
Die Beratungssitzungen dauern 45 oder 90 Minuten.
Für alle Themenbereiche, bei denen mehr als eine Person involviert ist, ist es oft ratsam, mit Ihnen sowohl in Einzel- als auch in Mehrpersonensitzungen zu arbeiten.
Honorar
Einfachstunde Beratung (45 Minuten): 90€
Doppelstunde Beratung (90 Minuten):180€
Für Mehrpersonensitzungen gelten dieselben Honorare pro Einfach- oder Doppelstunde.
Das Honorar kann bar oder durch Überweisung beglichen werden.
Keine Kassenabrechnung möglich.
Selbstzahlen muss kein Nachteil sein
Bei der Abrechnung über Versicherung und Krankenkasse werden Ihre Daten gespeichert. Wenn Sie beabsichtigen, eine private Versicherung oder Zusatzversicherung im Bereich der Krankheits-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsrisiken abzuschließen, oder wenn Sie im Staatsdienst arbeiten wollen, können sich diese gespeicherten Informationen für Sie nachteilig auswirken.
Der Vorteil der Privatzahlung besteht für Sie somit darin, dass von mir keine Daten an Versicherungsträger oder sonstige Dritte weitergegeben werden.
Schweigepflicht
Als Psychologin bin ich nach § 203, Abs. 1 StGB verpflichtet, über alle in Ausübung meiner Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Inhalte zu schweigen. Die Schweigepflicht besteht auch gegenüber Familienangehörigen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit entfällt nur bei einer Entbindung durch Sie.